Critical Mass

Das Bakfietsblog informiert über das Phänomen "Critical Mass":

Nächster Termin: nicht so sicher, Pandemie halt ¯\_(ツ)_/¯
Sammelpunkt: auf dem Domplatz

Wir behindern nicht den Verkehr - wir sind der Verkehr!

Critical Mass ist eine große, leicht politisch angehauchte Fahrradtour, auf der sich mehrere – sprich: so viele wie möglich! – Fahrradfahrende zufällig am letzten Freitag im Monat treffen, um ganz nebenbei auch auf ihre Gleichberechtigung gegenüber dem motorisierten Verkehr aufmerksam zu machen. Die Critical Mass ist desorganisiert, antihierarchisch und hat keine Verantwortlichen. Alle können mitradeln!

Critical Mass im Ludgerikreisel, Foto © Ulrike Löw



Die wichtigsten Links zur Critical Mass in Münster:

Radfahrer sind Verkehr und haben dadurch nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Bei einer Critical Mass sind für einen reibungslosen Ablauf einige Verhaltensregeln zu beachten.

Absicherung – Zur deutlicheren Kennzeichnung des geschlossenen Verbands kann es bei großen Gruppen sinnvoll sein, wenn in Kreuzungsbereichen rechts und links des weiterfahrenden Verbands einzelne Radfahrer stehen bleiben. Die Gegenfahrbahn sollte zu diesem Zwecke nicht überquert werden. Autofahrer werden dadurch ggf. abgehalten verbotswidrig in die nicht freie Kreuzung einzufahren und den Verband zu unterbrechen oder zu gefährden.
Einzelverantwortung – Jeder Radfahrer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der Verkehrsregeln. Die Einhaltung der Regeln des geschlossenen Verbands muss von jedem gewährleistet werden.
Polizeianweisungen – Die Anweisungen der Polizei müssen befolgt werden. Sollten den Beamten die Kennzeichen eines geschlossenen Verbands nicht geläufig sein, sollte freundlich und ruhig auf § 27 StVO hingewiesen werden. Jede Provokation der Polizei gegenüber ist zu vermeiden, denn sie ist unser Freund und Helfer.
Verkehrsregeln – Die Straßenverkehrsordnung wird befolgt und gilt für einen geschlossenen Verband, als wäre er ein einheitliches Fahrzeug:
  • Oberstes Gebot ist § 1 der StVO, die „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“
  • Provokationen Dritter werden nicht beantwortet
  • Straßen werden befahren – benutzungspflichtige Radwege müssen nicht befahren werden
  • Fußwege dürfen nicht befahren werden
  • Nicht freigegebene Einbahnstraßen oder Gegenfahrbahnen werden nicht befahren
  • Die jeweils führenden Radfahrer sind verantwortlich, dass der Verband an roten Ampeln anhält und die gewählte Route befahren werden darf. Kraftfahrstraßen und Autobahnen sind tabu!
  • Gesonderte Fahrrad-Ampeln gelten auch, wenn die Straße befahren wird.
Verkehrstauglichkeit – Jedes Fahrrad muss verkehrstauglich sein. Wenn die Polizei eine kleinere Critical Mass auflösen möchte, reichen defekte Räder hierfür aus.
Zeichen – Der Verband sollte mindestens am Anfang und am Ende gekennzeichnet sein. Das können Radfahrer mit Warnwesten oder mit Blaulicht (§ 38 Abs. 2 StVO) ausgerüstete Fahrzeuge sein. Die Verbandszugehörigkeit der Radfahrer muss erkennbar sein. In der Regel reicht es aus, dicht zusammenzubleiben. Es sollten keine Plakate oder ähnliches mitgeführt werden, die Forderungen stellen. Auch auf anderes Demonstrationsutensil sollte verzichtet werden.
Zusammenbleiben – Für den geschlossenen Verband, die Critical Mass, gilt es grundsätzlich zusammenzubleiben. In der Praxis bedeutet das:
  • Geringe Geschwindigkeit (10 bis 15 Km/h)
  • Aufschließen, nah zusammen bleiben
  • Springt die Ampel auf Rot, während die Vorderen noch bei Grün gefahren sind, fährt der Verband weiter
  • Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer (PKW-Fahrer) verkehrswidrig den Verband unterbricht, kann es je nach Situation Sinn machen, ihn vorbei zu lassen. Für Fußgänger reichen oft kleine Lücken aus, wenn die Teilnehmer der Critical Mass gleichzeitig reagieren.
Zweierreihen – Gerade für kleinere Verbände gilt: Es wird nur ein Fahrstreifen in Zweierreihen befahren.
Wichtig: das Bakfietsblog und seine Autoren sind NICHT Veranstalter der Critical Mass.